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Info VOP / Inkasso-Lexikon / Eidesstattliche Versicherung

 

 

Eidesstattliche Versicherung
 

 

Die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (ehemals Offenbarungseid) verhilft dem Gläubiger zu einem Überblick über das tatsächliche Vermögen seines Schuldners. Beantragt werden kann diese nur, wenn bezüglich der Forderung bereits einmal erfolglos vollstreckt wurde oder die Durchsuchung der Räumlichkeiten durch den Schuldner versagt wurden.
Durch den damit folgenden Eintrag im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts wird der Druck auf den Schuldner sehr groß. Nun kann diese Eintragung von eventuellen Geschäftspartnern abgefragt werden, womit dieser stark in seiner wirtschaftlichen Freiheit eingeschränkt wird. 

 

• Abtretung

• Drittschuldner

• Eidesstattliche Versicherung

• Forderung

• Gerichtsvollzieher

• GmbH

• Haftbefehl

• Inkasso

• Insolvenzrecht

• Klage

• Kontenpfändung

• Limited

• Lohnpfändung

• Mahnung

• Mahnverfahren

• Offenbarungseid

• Pfändung

 

• PfüB

• Schuldanerkenntnis

• Tod des Gläubigers

• Tod des Schuldners

• Vergleich

• Verzug

• Vollstreckungstitel

• Zinsen  

• Zwangsvollstreckung

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