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Info VOP / Inkasso-Lexikon / Gerichtsvollzieher

 
 

 

Gerichtsvollzieher
 
 
Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter der Justiz mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken und Schriftstücke zuzustellen.
Nach einer erfolglosen, in der Amtssprache fruchtlosen, Pfändung kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid) abnehmen. Auch kann ein Gerichtsvollzieher eine Wohnung zwangsweise räumen, Gegenstände austauschen (Austauschpfändung), Kindeswegnahmen durchführen, Herausgabevollstreckungen vollziehen und Dokumente amtlich zustellen. Mit Einverständnis des Gläubigers kann er mit dem Schuldner auch einen Ratenplan aufstellen und die Ratenzahlungen überwachen.
Früher kennzeichnete der Gerichtvollzieher beschlagnahmte Gegenstände, indem er ein Pfandsiegel mit aufgedruckten Staatssiegel (in Preußen: Adler), den sogenannten Kuckuck, aufklebte. Diese Pfandmarken sind auch heute noch gebräuchlich, tragen aber nicht mehr das Staatssiegel, sondern nur noch die Bezeichnung "Pfandsiegel" und den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört. Das unberechtigte Entfernen ist als Siegelbruch strafbar.
Man kann den Gerichtsvollzieher auch mit der Zustellung von Schriftstücken beauftragen (z.B. Kündigungen, Vollstreckungstiteln). Er ist insbesondere auch für die Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen zuständig .

 

 

• Abtretung

• Drittschuldner

• Eidesstattliche Versicherung

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• Kontenpfändung

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• Offenbarungseid

• Pfändung

 

• PfüB

• Schuldanerkenntnis

• Tod des Gläubigers

• Tod des Schuldners

• Vergleich

• Verzug

• Vollstreckungstitel

• Zinsen  

• Zwangsvollstreckung

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