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Info VOP / Inkasso-Lexikon / Haftbefehl

 
Haftbefehl
 
 

Ein Haftbefehl ist die - meist schriftliche - Anordnung eines staatlichen Organs (meist eines Gerichts), einen Menschen in Haft zu nehmen.
Sollte der Schuldner nicht zu seinem Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erscheinen, ergeht gegen ihn ein Haftbefehl. Der Gläubiger kann den Schuldner dann durch den Gerichtsvollzieher – notfalls unter Zuhilfenahme der Polizei - verhaften lassen.
Falls der Schuldner sich auch nach der Verhaftung weigert, die eidesstattliche Versicherung zu leisten, kann er in Haft genommen werden. Die Haftdauer darf nicht länger als 6 Monate andauern.

 

 

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• Zwangsvollstreckung

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