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Info VOP / Inkasso-Lexikon / Klage

 

 

Klage
 
 

Zahlt der Schuldner die Forderung des Gläubigers nicht, hat er zwei Möglichkeiten die Forderung gerichtlich geltend zu machen.

Er kann entweder das gerichtliche Mahnverfahren (unbestrittene Forderung) einleiten oder Klage erheben. Die Klageerhebung ist der einzigste Ausweg, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet oder sonstige Einwände erhebt.

 

 

• Abtretung

• Drittschuldner

• Eidesstattliche Versicherung

• Forderung

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• Insolvenzrecht

• Klage

• Kontenpfändung

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• Mahnung

• Mahnverfahren

• Offenbarungseid

• Pfändung

 

• PfüB

• Schuldanerkenntnis

• Tod des Gläubigers

• Tod des Schuldners

• Vergleich

• Verzug

• Vollstreckungstitel

• Zinsen  

• Zwangsvollstreckung

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