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Der Kontenpfändung liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugrunde, der vom Gläubiger oder Gläubigervertreter beim zuständigen Gericht beantragt wird. Als Drittschuldner tritt somit die Bank des Schuldners ein.
Da fast alle Schuldner über ein Konto verfügen, ist die Kontenpfändung eine sehr effektive und Erfolg versprechende Art der Zwangsvollstreckung. Sollte der Schuldner nicht über genügend Geld auf seinem Konto verfügen, um die Forderung zu bedienen, einigt man sich für gewöhnlich auf eine Ratenzahlung. Um den Gläubiger schnellstmöglich zur Freigabe des Kontos zu bewegen, wird der Schuldner schnellstmöglich eine Einigung mit dem Gläubiger finden wollen.
Die Kontenpfändung hat für den Schuldner einen Schufaeintrag zur Folge.
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