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Auch der Arbeitslohn des Schulnders kann durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gepfändet werden.
Eine Lohnpfändung ist für sowohl für den Schuldner als auch für den Arbeitgeber unangenehm, da der Schuldner häufig an Ansehen gegenüber seinem Arbeitgeber verliert und der Arbeitgeber die sogenannte Drittschuldnererklärung abgeben muss.
Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber errechnen muss, welcher Betrag von dem Arbeitseinkommen gepfändet werden kann. Anschließend muss er diesen Betrag an den Gläubiger zahlen.
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