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Das gerichtliche Mahnverfahren eröffnet dem Gläubiger die Möglichkeit, sich bei einer unbestrittenen Forderung schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu verschaffen. Nach Beantragung des Mahnbescheids beim zuständigen Gericht wird dieser dem Schuldner zugestellt. Der Schuldner hat dann innerhalb von zwei Wochen die Möglichkeit, dem Mahnbescheid zu widersprechen. Eine Begründung ist hierfür nicht notwendig. Soweit kein Widerspruch erhoben wurde, erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid. Dieser ermöglicht die zwangsweise Einziehung der Forderung. Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner ebenfalls zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist auch hier nicht erforderlich.
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