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Die V.O.P besitzt als eines der wenigen Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland die gesetzlichen Zulassungen, welche einen reibungslosen Ablauf einer Sachrückführung begründen.
So können wir zum einen eine Zulassung nach § 34a der Gewerbeordnung für Bewachungsunternehmen nachweisen und sind somit in der Lage, Personal entsprechend zu schulen und zu führen. Zum anderen sind wir vom Präsidenten des Landgerichts Mainz gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) als Inkassounternehmen registriert.
Aus diesem Grund ist es uns gestattet, sofern der Schuldner bei einer Rückholaktion die geforderte Summe doch noch sofort auslösen möchte, die Gelder in Empfang zu nehmen, ohne vorher eine spezielle Genehmigung beim Auftraggeber einholen zu müssen. Auf der anderen Seite sind wir sofort in der Lage, die erforderlichen Schritte einzuleiten, sofern sich während der Bearbeitung eines uns zum Einzug übergebenen Inkassoauftrages eine Rückholung als notwendig erweisen sollte.
Aufgrund unserer Erfahrungen im Rückholbereich sind wir selbst unter schwierigsten Einsatzbedingungen in der Lage, auch Ihr Eigentum zurück zu führen.
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