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Info VOP / Inkasso-Lexikon / Vergleich

 
Vergleich

 
 
 
Als Vergleich bezeichnet man einen Vertrag durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien durch Abschluss einer Einigung beseitigt werden.
Beide Seiten machen Zugeständnisse, um einen Vergleich zu erziehlen. Dieser kann außergerichtlich oder gerichtlich geschlossen werden.

 
 

• Abtretung

• Drittschuldner

• Eidesstattliche Versicherung

• Forderung

• Gerichtsvollzieher

• GmbH

• Haftbefehl

• Inkasso

• Insolvenzrecht

• Klage

• Kontenpfändung

• Limited

• Lohnpfändung

• Mahnung

• Mahnverfahren

• Offenbarungseid

• Pfändung

 

• PfüB

• Schuldanerkenntnis

• Tod des Gläubigers

• Tod des Schuldners

• Vergleich

• Verzug

• Vollstreckungstitel

• Zinsen  

• Zwangsvollstreckung

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