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Die Zustellung ist die Übergabe eines Schriftstückes an eine Person und kann durch einen Urkundsbeamten, durch die Post oder durch Niederlegung erfolgen.
Das Schriftstück kann dem Empfänger an jedem Ort übergeben werden. Sollte der Empfänger jedoch nicht angetroffen werden, so ist es möglich, das Schriftstück einen zur Familie gehörenden erwachsenen Hausbewohners z.B. Ehepartner, Lebensgefährte oder Mitbewohner) zu übergeben. Sollte niemand anzutreffen sein, wird das Schriftstück durch Einwerfen in den Briefkasten zugestellt. Ist der Empfänger ein Gewerbetreibender, wird die Zustellung des Schriftstücks durch die Übergabe an den Inhaber oder Vertreter bewirkt. Die Zustellung kann auch an einen Beschäftigten erfolgen.
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